Wir beraten Sie zu medizinischen Maßnahmen und deren Folgen und unterstützen Sie bei der ärztlichen Aufklärung für Ihre Patientenverfügung.
Für eine verbindliche Patientenverfügung sind weitere gesetzlich vorgeschriebene Schritte erforderlich.
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Für eine verbindliche Patientenverfügung sind weitere gesetzlich vorgeschriebene Schritte erforderlich.